Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 333702
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HRB 333702: ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Die Gese...
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HRB 333702: ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Bestellt...
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HRB 333702: ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Nicht me...
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HRB 333702: ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Bestellt...
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HRB 333702:ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg.Prokura er...
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HRB 333702:ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg.Gesamtprok...
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ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Gesamtprokura gemein...
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ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg. Nicht mehr Geschäfts...
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ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg.Bestellt als Geschäft...
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ALTOR GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel 13, 69126 Heidelberg.Neue Geschäftsanschri...
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ALTOR GmbH, Heidelberg, (Rudolf-Diesel-Str. 8a, 69115 Heidelberg).Mit der Gesell...
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Veröffentlichung vom 07.08.2009 12:00:00
CSM Computervertrieb und Software Beratungsgesellschaft mbH, Heidelberg, (Rudolf-Diesel-Str. 8a, 69115 Heidelberg).Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: ALTOR GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Einrichtung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen. Ferner das Zurverfügungstellen von Rechner- und Datenverarbeitungsdienstleistungen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ALTOR Management GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 700848) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
CSM Computervertrieb und Software Beratungsgesellschaft mbH, Heidelberg (Rudolf-...