Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 310897
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HRB 310897: global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal. Neue Gesch...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 310897: global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal. Die Gesell...
Vorgänge ohne Eintragung
global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal. Die Gesellschaft hat a...
Vorgänge ohne Eintragung
global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal. Die Gesellschaft hat a...
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global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal.Die Hauptversammlung vo...
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global-woods AG, Münstertal, Stohren 5, 79244 Münstertal.Bestellt als Vorstand: ...
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Veröffentlichung vom 18.12.2009 12:00:00
global-woods AG, Münstertal Schwarzwald, Stohren 5, 79244 Münstertal.Die Hauptversammlung vom 03.11.2009, 13.11.2009 und 27.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Übertragung von Vermögensteilen auf "global-woods international AG", Münstertal (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 704613) im Wege der Abspaltung um 1.462.500,00 EUR auf 787.500,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 787.500,00 EUR. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.11.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag sowie mit Änderungen durch Beschluss vom 13.11.2009 und 27.11.2009 aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Aktiengesellschaft "global-woods international AG", Münstertal (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 704613) alle Vermögenspositionen und Verpflichtungen, insbesondere alle Aktiva und Passiva ihrer gesamten Geschäftsbetriebe mit Ausnahme der dem "Betrieb Kikonda/Uganda" zuzuordnenden Positionen auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
global-woods AG, Münstertal Schwarzwald (Stohren 5, 79244 Münstertal Schwarzwald...