Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 300769
Löschungen
ERTECO Deutschland GmbH, Müllheim, Schliengener Str. 25, 79379 Müllheim.Die Vers...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.08.2009 12:00:00
ERTECO Deutschland GmbH, Müllheim, Schliengener Str. 25, 79379 Müllheim.Die ERTECO Deutschland GmbH hat beim Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg i.Br. am 04.August 2009 den Entwurf des Verschmelzungsplans eingereicht. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 300769 eingetragene ERTECO Deutschland GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 79379 Müllheim, soll als übertragender Rechtsträger auf die im Handelsregister des Tribunal de Commerce von Créteil (Frankreich) unter der Registernummer 381 548 791 RCS Créteil eingetragene SAS Ed, eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in 94400 Vitry-sur-Seine, Frankreich, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Verschmelzung erfolgt durch Übertragung des gesamten Vermögens der ERTECO Deutschland GmbH als Ganzem mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die SAS Ed sowie unter ausdrücklichem Verzicht auf die Liquidation der ERTECO Deutschland GmbH unter Zugrundelegung der Schlussbilanz der ERTECO Deutschland GmbH zum 30.Juni 2009. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der ERTECO Deutschland GmbH noch bei der SAS Ed vorhande. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden ERTECO Deutschland GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der ERTECO Deutschland GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die SAS Ed übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der ERTECO Deutschland GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der ERTECO Deutschland Gmbh gegenüber der SAS Ed geltend machen können. Nach französischem Recht können die Gläubiger einer der beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Verschmelzun gemäß Artikel R 236-2 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) entstanden sind, nach Maßgabe der Voraussetzungen des Artikel L. 236-14 des fr4anzösischen Handelsgesetzbuches beim Handelsgericht (Tribunal de Commerce) von Créteil Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beträgt 30 Tage ab dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung (Art. R.236-8 des frnazösischen Handelsgesetzbuchs) in der Zeitschrift "Petites affiches" in Frankreich. Sofern die Gläubiger darlegen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen schwerwiegend gefähdet wird, kann das Gericht bestimmen, dass die Gläubiger vorzeitig zu befriedigen sind oder den Gläubigern Sicherheit zu leisten ist, sofern ihnen von der übernehmenden Gesellschaft eine vom Gericht als ausreichend angesehene Sicherheit angeboten wird. Die Gläubiger der ERTECO Deutschland GmbH können sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung gemäß § 122 d UmwG im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem des Landes Baden- Württemberg bekannt gemacht wurde, schriftlich bei der ERTECO Deutschland GmbH melden und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen des § 122 j UmwG verlangen, dass für vor der Bekanntmachung der Verschmelzung entstandene und für bis 15 Tage nach der Bekanntmachung der Verschmelzung entstehende Forderungen Sicherheit geleistet wird, soweit sie nicht Befreidigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Weitere Auskünfte über die Modalitäten zur Ausübung von Gläubigerrechten können kostenos am Sitz der ERTECO Deutschland GmbH, Schliengener STraße 25, 79379 Müllheim eingeholt werden.Veränderungen
ERTECO Deutschland GmbH, Müllheim, Schliengener Str. 25, 79379 Müllheim.Bestellt...
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ERTECO Deutschland GmbH, Müllheim (Schliengener Str. 25, 79379 Müllheim). Nicht ...