Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 2989
Firma: M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Stuttgart
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HRB 2989: M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stu...
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M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Le...
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Veröffentlichung vom 04.02.2008 12:00:00
M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Leibnizstr. 35, 70193 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 lit.a) und Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 Abs. 1 lit.a), lit.c), lit.d) Punkt 4 und Abs. 2 (Gesellschaftszwecke), § 14 Abs. 1 (Auflösung) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung 1977 vom 16. März 1976 (BGBl. I. S. 613) im In- und Ausland insbesondere durch Förderung der Gesundheitspflege, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Erziehung und allgemeinen Volks- und Berufsbildung sowie der Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zustiftungen Dritter (z.B. Geschäftsanteile) anzunehmen, die mit der Maßgabe geleistet werden, sie dem Stiftungsvermögen zuzuführen und lediglich die Erträgnisse daraus für satzungsmäßige Zwecke der Gesellschaft zu verwenden. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, rechtlich unselbständige gemeinnützige und mildtätige Stiftungen zu verwalten. Andere als diese Zwecke darf die Gesellschaft nicht verfolgen. (2) Erträge aus der Beteiligung der Gesellschaft an der Firma Mahle GmbH sowie aus ihrem sonstigen Vermögen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Soweit es zur nachhaltigen Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, können die Erträge ganz oder teilweise einer Rücklage zugeführt werden. Außerdem ist es zulässig, dass a) die Gesellschaft höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Unkosten aus Vermögensverwaltung einer freien Rücklage zuführt. b) die Gesellschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Einhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften ansammelt oder im Jahr des Zuflusses verwendet; diese Beträge sind auf die nach Buchstabe a in demselben Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen anzurechnen. (3) Die Gesellschaft verwaltet ihre Vermögenswerte, ist aber nicht auf Erwerb gerichtet und erstrebt keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen demzufolge keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (4) Die Gesellschaft darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessene hohe Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. (5) Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Diese Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument; die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie dürfen deshalb bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft keine Zahlungen erhalten. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb der Geschäftsanteile ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Bestimmungen aufzuerlegen. (6) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird.Veränderungen
M A H L E - S T I F T U N G Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Le...
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