Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRB 290275
Löschungen
HRB 290275: Kalksandsteinwerke Birkenmeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung...
Veränderungen
HRB 290275: Kalksandsteinwerke Birkenmeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung...
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Veröffentlichung vom 06.03.2015 11:05:00
HRB 290275:Kalksandsteinwerke Birkenmeier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Breisach am Rhein, Industriestraße 5, 79206 Breisach am Rhein.Bestellt als Geschäftsführer: Melzer, Ulrich, Durmersheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Birkenmeier, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Jung, Tobias, Herxheim, *XX.XX.XXXX; Schumann, Ralf, Plankstadt, *XX.XX.XXXX. Daten von Amts wegen ergänzt Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.12.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 19.12.2014 den Teilbetrieb "Kieswerk Hartheim" sowie den Geschäftsanteil an der K & V GmbH Südlicher Oberrhein (Amtsgericht Freiburg, HRB 290424) aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bihek GmbH", Breisach am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 712378) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Birkenmeier, Thomas aus Freiburg im Breisgau,
Dr. Jung, Tobias aus Herxheim,
Melzer, Ulrich aus Durmersheim,
Schumann, Ralf aus PlankstadtVeränderungen
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