Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 262483
Löschungen
HRB 262483: Sensei Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 K...
Veränderungen
Sensei Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Rem...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 06.09.2010 12:00:00
Nexus Hirneise-Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag erneut auf 31.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Sensei Handels GmbH. Geschäftsanschrift: Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines Verlages, der Handel mit Büchern, Geschenkartikeln, Kunst sowie IT-Bedarf und Gesundheitsprodukten, soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich. Stammkapital nun: 31.000,00 EUR. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "Sensei-Verlag Inhaber Hans Lothar Hirneise e.K.", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 725488) auf 28.500,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Der Einzelkaufmann Hirneise, Lothar, Kernen i.R. hat als Inhaber der Firma "Sensei-Verlag Inhaber Hans Lothar Hirneise e.K.", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 725488) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.