Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 252880
Firma: WDS Pressevertrieb GmbH
Sitz: Weil der Stadt
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.09.2017 16:06:00
HRB 252880: WDS Pressevertrieb GmbH, Weil der Stadt, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 20 (Einschränkung der Anwendbarkeit von Bestimmungen dieses Gesellschaftvertrages zur Sicherstellung der Anteilsverwertung bei bestehenden Pfandrechten) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2017 zum Zwecke der Verschmelzung mit "G.S. Vertriebs GmbH", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRB 352159) auf 51.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: G.S. Vertriebs GmbH. Gegenstand geändert; nun: Zustellung von Presseerzeugnissen und ähnlichen Produkten. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schätzle, Gabriela, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2017 mit Nachtrag vom 19.07.2017, 28.07.2017 und 31.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.07.2017, 19.07.2017, 28.07.2017 und 31.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G.S. Vertriebs GmbH", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRB 352159) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schätzle, Gabriela aus St. Leon-Rot
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WDS Pressevertrieb GmbH, Weil der Stadt, Josef-Beyerle-Straße 9A, 71263 Weil der...
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WDS Pressevertrieb GmbH, Weil der Stadt (Josef-Beyerle-Straße 9A, 71263 Weil der...
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