Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 251281
Firma: WIBU-Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen Süd-West GmbH
Sitz: Renningen
Löschungen
HRB 251281: WIBU-Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen Süd-West GmbH, Renningen...
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Berichtigungen
Veröffentlichung vom 06.10.2017 18:06:00
HRB 251281: WIBU-Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen Süd-West GmbH, Renningen, Raitestraße 5, 71272 Renningen. Eintragung lfd. Nr. 7 Spalte 6b) wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WIBU - Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen Bayern Handelsgesellschaft mbH", Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 70034) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2017 Teilbetrieb 3 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Eintragung lfd. Nr. 8 Spalte 6 b) wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WIBU - Wirtschaftsbund sozialer Einrichtungen Nord-Ost GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 138805 B) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2017 Teilbetrieb 3 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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