Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 250688
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HRB 250688: PPS Presse- und Post-Service GmbH Karlsruhe, Karlsruhe, Rintheimer S...
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Veröffentlichung vom 24.08.2012 12:00:00
PPS Presse- und Post-Service GmbH Karlsruhe, Karlsruhe, Rintheimer Straße 50, 76131 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PZG Print Zustell-GmbH Karlsruhe", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 704731) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PZG Print Zustell-GmbH Bruchsal", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRB 704732) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PZG Print Zustell-GmbH Rastatt", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 704733) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PZG Print Zustell-GmbH Durlach", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 704734) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
PPS Presse- und Post-Service GmbH Karlsruhe, Karlsruhe, Cäciliastr. 30, 76135 Ka...
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PPS Presse- und Post Service-GmbH Baden, Karlsruhe, Cäciliastr. 30, 76135 Karlsr...
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PPS Presse- und Post Service-GmbH Baden, Waghäusel, Cäciliastr. 30, 76135 Karlsr...