Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 246207
Firma: Berger Elektronik Ingenieur-Büro und Vertriebs-GmbH
Sitz: Sindelfingen
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HRB 246207: STAR ELECTRONICS GmbH, Sindelfingen, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfi...
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HRB 246207:Berger Elektronik Ingenieur-Büro und Vertriebs-GmbH, Sindelfingen, Ko...
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Veröffentlichung vom 02.09.2013 12:00:00
Autohaus mit Zukunft Projektentwicklungs-, Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Berger Elektronik Ingenieur-Büro und Vertriebs-GmbH. Sitz verlegt; nun: Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Gegenstand geändert; nun: Übernahme und Ausübung von Handelsvertretungen aller Art, insbesondere von Industrievertretungen auf dem Gebiet der Elektrik und Elektronik sowie der Handel mit zugehörigen Waren und der Betrieb eines Ingenieur-Büros auf dem Gebiet der Elektrik und Elektronik, insbesondere zur Entwicklung von Schaltungen für Bausteine auf diesem Gebiet. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Neher, Alfred, Grafenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Henning, Gärtringen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittig, Rolf, Leonberg, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Berger Elektronik Ingenieur-Büro und Vertriebs-GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 244734) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lange, Henning aus Gärtringen,
Prof. Dr. Neher, Alfred aus Grafenau,
Wittig, Rolf aus LeonbergVeränderungen
Autohaus mit Zukunft Projektentwicklungs-, Betreuungs- und Beteiligungsgesellsch...
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