Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 2403
Firma: Gemeinnützige Berufsförderungsgesellschaft der Württembergischen Bauwirtschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Stuttgart
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HRB 2403: Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH, Stuttgart,...
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Veröffentlichung vom 03.07.2020 10:26:00
HRB 2403: Bildungsakademie der Bauwirtschaft Baden-Württemberg gGmbH, Stuttgart, Hohenzollernstr. 25, 70178 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens "Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 1485) auf 200.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 1485) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2019 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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