Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 23306
Firma: Truckenmüller & Company GmbH
Sitz: Stuttgart
Veränderungen
HRB 23306: Truckenmüller & Company GmbH, Stuttgart, Mörikestr. 11, 70178 Stuttga...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.09.2011 12:00:00
Truckenmüller & Struck Gesellschaft für finanzstrategische Unternehmerberatung mbH, Stuttgart, Mörikestr. 11, 70178 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Truckenmüller & Company GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen auf den Gebieten Mergers & Acquisitions, Corporate Finance, Portfolioberatung, strategische Unternehmensausrichtung, Unternehmer-Nachfolgeberatung, Sanierungsberatung und Krisenmanagement und Interim-Management, jeweils im In- und Ausland, sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, soweit es sich nicht um Geschäfte handelt, die der Erlaubnis nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen bedürfen oder nach dem Steuerberatungsgesetz den zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen befugten Personen vorbehalten sind oder als betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Wirtschaftsprüfer als berufliche Aufgabe zugewiesen sind. Ferner sind die Tätigkeiten des § 34 c Gewerbeordnung ausgeschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Truckenmüller & Company GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 723927) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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