Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 231980
Firma: International University in Germany Bruchsal gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Bruchsal
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HRB 231980: International University in Germany Bruchsal gemeinnützige Gesellsch...
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Veröffentlichung vom 14.12.2007 12:00:00
International University in Germany Bruchsal gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bruchsal (Campus 3, 76646 Bruchsal). Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 mit Nachtrag vom 06.12.2007 und 11.12.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Geschäftsführer) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Lehre durch den Betrieb einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule. (2) Die Gesellschaft ist gemeinnützig und verfolgt unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben aus Zuwendungen und aus den Erträgnissen der Gesellschaft. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den Gegenstand des Unternehmens verwendet werden. (4) Die Gesellschaft kann ihre Mittel ganz oder teilweise Rücklagen zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, im Gesellschaftsvertrag festgehaltenen Zwecke erfüllen zu können. (5) Die Gesellschaft darf zur Erfüllung des Unternehmenszwecks Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen oder neue Gesellschaften errichten. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Ihre Tätigkeit verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist nicht auf den Erwerb gerichtet. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinne. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschafter dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft keine Zahlungen erhalten, welche die eingezahlten Kapitalanteile oder den für ihren Gesellschaftsanteil bezahlten Anschaffungspreis übersteigen. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Bestimmung aufzuerlegen. Die Gesellschaft erfüllt die aus diesem Vertrag sich ergebenen Aufgaben selbst. Soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann sie ihre Mittel einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaft oder Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.Veränderungen
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