Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 220880
Veränderungen
HRB 220880: S & K International Beteiligungen GmbH, Achern, Eisenbahnstraße 19 -...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.09.2021 11:13:00
HRB 220880: S & K International Beteiligungen GmbH, Achern, Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB. Grenzüberschreitende Verschmelzung der Altvater R.P.P. Benelux BV als übertragende Gesellschaft mit der S&K International Beteiligungen GmbH als übernehmende Gesellschaft. Der gemeinsame Verschmelzungsplan vom 20.08.2021 wurde am 08.09.2021 zum Register eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Ziff. 1-4 UmwG: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die Altvater R.P.P. Benelux, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Eemnes, Niederlande und Geschäftsanschrift 1101 BA Amsterdam, Hoogoorddreef 15, b) Als übernehmende Gesellschaft die S&K International Beteiligungen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Achern, Deutschland, mit der Geschäftsanschrift Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die Altvater R.P.P Benelux ist eingetragen in der Kamer von Koophandel (Niederlande) unter 31049235b) Die S&K International Beteiligungen GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 220880.3. Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen S&K International Beteiligungen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten S&K International Beteiligungen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der S&K International Beteiligungen GmbH nach § 122a Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der S&K International Beteiligungen GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der S&K International Beteiligungen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegende Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf verwiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der S&K International Beteiligungen GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitengesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihr Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhandenc) Bei keiner der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind Arbeitnehmer oder ein Betriebsrat vorhanden.Veränderungen
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