Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 212611
Löschungen
FANUC EUROPE GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Bernhäuser Str. 22, 73765 Neuhause...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.04.2010 12:00:00
FANUC EUROPE GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Bernhäuser Str. 22, 73765 Neuhausen auf den Fildern.Die Gesellschaft hat am 01.04.2010 den Verschmelzungsplan zwischen "Fanuc CNC Europe S.A.", Echternach Luxemburg (Amtsgericht R.C.S. Luxemburg Nr. B 105.115, aufnehmender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft "FANUC EUROPE GmbH", Neuhausen auf den Fildern, Amtsgericht Stuttgart HRB 212611, übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG). Minderheitsgesellschafter sind bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht vorhanden. Sowohl die übertragende FANUC EUROPE GmbH als auch die aufnehmende Fanuc CNC Europe S.A. sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der FANUC LTD., 3580 Shibokusa, Aza-Komamba, Oshino-Mura, Minamitsuru-gun, Yamanashi, Japan. Die aufnehmende Fanuc CNC Europe S.A. ist eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts mit ihrem Sitz in Luxemburg. Sie unterliegt daher nicht dem deutschen Recht, so dass die Gläubiger der übertragenden FANUC EUROPE GmbH gem. § 122j UmwG geschützt sind. Dies bedeutet zunächst, dass den Gläubigern der FANUC EUROPE GmbH Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gläubiger, die einen fälligen Anspruch gegenüber der FANUC EUROPE GmbH besitzen, können, unbeeinflusst von der vorliegenden Verschmelzung, die Erfüllung dieses Anspruches seitens der FANUC EUROPE GmbH verlangen. Gläubiger, deren Anspruch gegenüber der FANUC EUROPE GmbH noch nicht fällig ist, können von der FANUC EUROPE GmbH die Gestellung einer Sicherheit verlangen. Die Modalitäten einer solchen Sicherheitsleistung sind in den § 232 ff. BGB geregelt. Sie betreffen in der Praxis primär die Sicherung von Zahlungsverpflichtungen und erfolgen beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung von Forderungen oder beweglichen Sachen, Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken, aber auch in Form der Gestellung von Bürgschaften. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht jedoch nur denjenigen Gläubigern zu, die ihre Forderung gegenüber der FANUC EUROPE GmbH vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes durch das Handelsregister der FANUC EUROPE GmbH erworben haben. Es steht diesen Gläubigern ferner nur dann zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anmeldung hat schriftlich bei der FANUC EUROPE GmbH z. Hd. Herrn Thomas Mathias, Bernhäuser Str. 22, 73765 Neuhausen a.d.F. zu erfolgen. Der Sicherheit beanspruchende Gläubiger hat dabei den Grund und die Höhe der Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, zu bezeichnen. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen der Gläubiger die Gefährdung der Erfüllung seines Anspruches für wahrscheinlich hält. Gemäß Art. 268 des luxemburgischen Gesellschaftsrechts hat ein Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaften, dessen Ansprüche vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes entstanden sind, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung den Vorsitzenden Richter des "Tribunal d'Arrondissement de et à Diekirch", zuständig für Handelssachen und für Eilanträge, anzurufen, um angemessene Sicherheiten für fällige und nicht fällige Forderungen geltend zu machen, die durch die Verschmelzung notwendig werden, ungeachtet jeglicher gegenteiliger Vereinbarungen. Gemäß Art. 262 des luxemburgischen Gesellschaftsrechts ist ein Gläubiger der Fanuc CNC Europe S.A. außerdem berechtigt, kostenlos vollständige Informationen über die Ausübung seiner Rechte am Sitz der Fanuc CNC Europe S.A. zu erhalten. Vollständige Auskünfte über die vorbezeichneten Modalitäten können für den Gläubiger kostenlos bei folgender Adresse eingeholt werden: Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herr Rechtsanwalt Jan-F. Schubert, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart, Tel.:0711-22840-0, E-Mail: jan.schubert@heussen-law.de. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.Veränderungen
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