Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 212177
Löschungen
Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.Die Ein...
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Vorgänge ohne Eintragung
Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.1. Der ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.01.2010 12:00:00
Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen Hirose Electric Europe B.V. (als übernehmende Gesellschaft) und Hirose Electric GmbH (als übertragende Gesellschaft) wurde am 14.01.2010 zum Handelsregister eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft:die Hirose Electric GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Ostfildern,Deutschland, Anschrift: Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland; b) als übernehmende Gesellschaft: die Hirose Europe B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den Gesetzen der Niederlande mit Sitz in Schiphol-Rijk, Niederlande, Anschrift: Hogehilweg 8, 1101 CC Amsterdam Zuidoost, Niederlande. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Hirose ElectricCo. Ltd., eine nach japanischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mitSitz in Tokio, Japan, Anschrift: 5-23 Osaki 5-Chome Shinagawa-Ku, Tokio, Japan, die im Tokioter Amt für rechtliche Angelegenheiten unter der Gesellschaftsnummer 0107-01-0084-18 eingetragen ist. 3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft Hirose Electric GmbH ist eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Stuttgart unter der HRB 212177; b) Die übernehmende Hirose Europe B.V. ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter dem Aktenzeichen 34196753.4. Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Konzern-Mutter Hirose Electric Co. Ltd. ist, sind bei der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hirose Electric GmbH) ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hirose Electric GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hirose Electric GmbH unter der Anschrift Hirose Electric GmbH, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hirose Electric Europe B.V.) richten sich nach Artikel 316 des 2. Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches (NZG). Nach Absatz 1 dieser Vorschrift hat zumindest eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jedem Gläubiger dieser Gesellschaften, der dies verlangt, Sicherheit zu leisten oder in anderer Weise eine Garantie für die Erfüllung seiner Forderung zu geben, ansonsten hat ein Einspruch nach Absatz 2 der Vorschrift Erfolg. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Forderung des Gläubigers hinreichend gesichert ist oder wenn das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung dem Gläubiger nicht weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung bietet als zuvor. Jeder Gläubiger kann bis zu einem Monat nach der Bekanntmachung des Entwurfs durch alle beteiligten Gesellschaften unter Angabe der verlangten Sicherheit Einspruch gegen den Entwurf zum Gericht einlegen (Artikel 316 Absatz 2 des 2. Buchs NZG). Vor seiner Entscheidung kann das Gericht den beteiligten Gesellschaften die Gelegenheit geben, innerhalb einer durch das Gericht bestimmten Frist eine durch das Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten (Artikel 316 Absatz 3 des 2. Buchs NZG). Bei rechtzeitigem Einspruch darf der Verschmelzungsplan erst beurkundet werden nach Rücknahme des Einspruchs oder Aufhebung des Einspruchs durch das Gericht (Artikel 316 Absatz 4 des 2. Buchs NZG). Wurde der Verschmelzungsplan bereits beurkundet, kann das Gericht auf Antrag die Leistung einer durch das Gericht bestimmten Sicherheitsleistung zuzüglich einer Strafzahlung anordnen (Artikel 316 Absatz 5 des 2. Buchs NZG). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten im Sinne von § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden: Hirose Electric GmbH, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland.Veränderungen
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