Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 21215
Firma: Ernst Klett Sprachen GmbH
Sitz: Stuttgart
Löschungen
HRB 21215: Ernst Klett Sprachen GmbH, Stuttgart, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgar...
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Ernst Klett Sprachen GmbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Die Ein...
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Veröffentlichung vom 25.08.2008 12:00:00
AOL Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 und 24.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 11 (Schlussbestimmungen) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "Klett Lernen und Wissen GmbH" (künftig Klett Lernen und Information GmbH), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17149) um 5.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Ernst Klett Sprachen GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Verlags, insbesondere die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten für die sprachliche Bildung. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klett Lernen und Wissen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17149) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2008 den Teil-/Restbetrieb "Ernst Klett Sprachen" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
AOL Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Beste...