Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 210149
Firma: Zeitvogel GmbH
Sitz: Sinzheim
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HRB 210149: Dr. Stange + Co Nachf. GmbH, Baden-Baden, Fremersbergstraße 111, 765...
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HRB 210149: Zeitvogel GmbH, Sinzheim, Bergseestraße 16, 76547 Sinzheim. Die Gese...
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HRB 210149: Zeitvogel GmbH, Sinzheim, Bergseestraße 16, 76547 Sinzheim. Bestellt...
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Veröffentlichung vom 29.08.2008 12:00:00
SIT Sinzheimer Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, Sinzheim (Hausmattweg 4, 76547 Sinzheim). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurde insbesondere § 3 (Stammkapital) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Zeitvogel GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Kauf, Verkauf und die Verwaltung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Errichtung und Verwaltung von Bauwerken, die Infrarot-Thermografie, die Blowerdoor- und Flachdachinspektion, Energieberatung, zerstörungsfreie Leck- und Schadensortung, die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter in anderen Gesellschaften. 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thermotime GmbH", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 211082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.