Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 1941
Firma: Diakonissenkrankenhaus Mannheim GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 1941: Diakonissenkrankenhaus Mannheim GmbH, Mannheim, Speyerer Str. 91-93, 6...
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Veröffentlichung vom 15.07.2011 12:00:00
Diakoniekrankenhaus Mannheim GmbH, Mannheim, Speyerer Str. 91-93, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; geändert wurde insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft). Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, ebenso die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AG. Die Gesellschaft arbeitet auf der Grundlage des Evangeliums in christlichem Geist. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Krankenhauses, welches nach Maßgabe seiner allgemeinen Vertragsbestimmungen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten dient und den Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder im Krankenhauswesen unterliegt. Die Gesellschaft kann staatlich anerkannte Schulen für Fachberufe im Gesundheitswesen unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft unterhält eine Krankenhauskapelle und stellt eine seelsorgerliche Betreuung der Kranken, Mitarbeitenden und Gäste sicher. Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.Veränderungen
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