Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 16379
Firma: PZS Presse-Zustellservice Filder GmbH
Sitz: Stuttgart
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HRB 16379: Zustell-Service-Metropolregion Stuttgart GmbH, Stuttgart, Plieninger ...
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Veröffentlichung vom 06.09.2019 11:29:00
HRB 16379: Zustell-Service-Metropolregion Stuttgart GmbH, Stuttgart, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ÜZV Überregionale Zeitungsvertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 212677) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PZS Presse Zustellservice Leonberg GmbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 252032) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZGE Zeitungszustellgesellschaft Esslingen GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 213156) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sprint Zustelldienst GmbH Böblingen", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243551) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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