Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 1334
Firma: Inter Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH
Sitz: Mannheim
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HRB 1334: Inter Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH, Mannheim, Erzbe...
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Inter Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH, Mannheim, Erzbergerstr. 9...
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Veröffentlichung vom 29.01.2010 12:00:00
Inter Sachversicherungsagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Erzbergerstr. 9-15, 68165 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; geändert wurden insbesondere § 1 (Firma), § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Stammkapital). Firma geändert; nun: Inter Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Vermittlung von Versicherungen aller Versicherungszweige - mit Ausnahme von Krankenversicherungen - sowie von Bausparverträgen und die Vermittlung von Finanzierungen und Geldanlagen im In- und Ausland. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage an einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben, Niederlassungen gründen und alles tun, was zur Förderung des Gesellschaftszweckes dient. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2009 mit Ergänzung vom 14.01.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2009 und 14.01.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Inter Kapitalvermittlungs-GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4962) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Inter Sachversicherungsagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, ...
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