Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 111091
Firma: Atevia Immobilien Management GmbH
Sitz: Karlsruhe
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Kizoo Technology Ventures GmbH, Karlsruhe, Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe. D...
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Combots Management GmbH, Karlsruhe (Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe). Bestell...
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Veröffentlichung vom 02.07.2007 06:52:00
Combots Management GmbH, Karlsruhe (Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Informia Assets GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111270) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2007 die Aktiengesellschaft "INFORMIA AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110685) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Combots Product Management GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111092) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.