Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 109556
Firma: BEONTRA AG
Sitz: Karlsruhe
Löschungen
HRB 109556: BEONTRA AG, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Die Ge...
Veränderungen
HRB 109556:BEONTRA AG, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe.Vertretu...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 109556:BEONTRA AG, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe.Die Gese...
Veränderungen
Symbios Aktiengesellschaft, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Di...
Vorgänge ohne Eintragung
Symbios Aktiengesellschaft, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Di...
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Symbios AG, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Die Hauptversammlu...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 15.07.2011 12:00:00
Symbios AG, Karlsruhe, An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: An der RaumFabrik 10, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2011 den Unternehmensbereich "Venues" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Symbios Venues & Consulting GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 711801) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2011 den Unternehmensbereich "Funding" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Symbios Funding & Consulting GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 711752) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Abspaltungen beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.