Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 104724
Firma: Widmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Karlsruhe
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.09.2017 07:26:00
HRB 104724: Widmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Karlsruhe, Kaiserstraße 114, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlungen vom 23.08.2017 und 25.09.2017 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschaftszweck), § 4 (Stammkapital) und § 9 (Beschlussfassung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 zunächst um 924,11 EUR auf 27.000,00 EUR und sodann zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Dr. Widmann, Peter, Lauf, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Dr. Peter Widmann Grundstückshandel e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706913) um weitere 43.500,00 EUR auf 70.500,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, insbesondere Immobilien, die Entwicklung von Immobilien sowie der Handel mit Grundstücken und Immobilien. Der Einzelkaufmann Dr. Widmann, Peter, Lauf, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Dr. Peter Widmann Grundstückshandel e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706913) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2017 mit Nachtrag vom 25.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse vom 23.08.2017 und 25.09.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grundstücken Immobilien. Der Einzelkaufmann Dr. Widmann Peter aus Lauf,
Vermögens Dr. Widmann Peter aus LaufVeränderungen
HRB 104724: Widmann Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Karlsruhe, Reinhold-Sc...