Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 104584
Firma: Transporte Walter Eisenhuth GmbH
Sitz: Eppingen
Löschungen
HRB 104584: Transporte Walter Eisenhuth GmbH, Eppingen, Bergstr. 6, 75031 Epping...
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HRB 104584:Transporte Walter Eisenhuth GmbH, Eppingen, Bergstr. 6, 75031 Eppinge...
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Transporte Walter Eisenhuth GmbH, Eppingen (Bergstr. 6, 75031 Eppingen). Einzelp...
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Transporte Walter Eisenhuth GmbH, Eppingen (Bergstr. 6, 75031 Eppingen). Die Ein...
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Veröffentlichung vom 29.01.2007 09:48:00
Transporte Walter Eisenhuth GmbH, Eppingen (Bergstr. 6, 75031 Eppingen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 7 Abs. 1 (Stimmrecht) und in § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 27.750,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung auf 28.250,00 EUR erhöht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Einzelkauffrau Iris Eisenhuth, Eppingen, hat als Inhaberin der Firma "Iris Eisenhuth e.K.", Eppingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 104953) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.