Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 101497
Firma: Jägermühle GmbH
Sitz: Eppingen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.01.2012 12:00:00
LEB Autohaus Eppingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eppingen, Raiffeisenzentrum 11, 75031 Eppingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Jägermühle GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist - die Übernahme von Kfz-Vertretungen sowie der Unterhalt einer Kfz-Werkstätte sowie der Handel mit Agrarrohstoffen und landwirtschaftlichen Bedarfsmitteln einschließlich Landtechnik - sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; ferner die entgeltliche Überlassung von Rechten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Buchholz, Stephan, Sinsheim, *XX.XX.XXXX; Schleihauf, Dieter, Eppingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Meixner, Herbert, Eppingen, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jägermühle Heinz Bär GmbH", Mannheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 341800) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Buchholz, Stephan aus Sinsheim,
Meixner, Herbert aus Eppingen,
Schleihauf, Dieter aus EppingenVeränderungen
LEB Autohaus Eppingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eppingen, Raiffeise...
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