Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 736011
Veränderungen
HRA 736011: HWS Reutlingen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerb...
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HRA 736011: HWS Reutlingen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerb...
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Veröffentlichung vom 22.02.2021 12:24:00
HRA 736011: HWS Reuter & Reuter GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, Planie 24, 72764 Reutlingen. (Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, 2. Betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, 3. Treuhandtätigkeiten, Handels und Bankengeschäfte sind ausgeschlossen.). Firma geändert; nun: HWS Reutlingen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Neue Geschäftsanschrift: Unter den Linden 4, 72762 Reutlingen. Eingetreten im Rahmen der Durchführung der Verschmelzung als Persönlich haftender Gesellschafter: HWS Reutlingen Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 741000), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HWS Reuter & Reuter Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 770446). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "H/W/S ProCura GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727500) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Einzelprokura: Rauch, Kurt D., Reutlingen, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rauch, Kurt D. aus Reutlingen
Neueintragungen
HRA 736011: HWS Reuter & Reuter GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Reutl...