Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 728769
Firma: Mägerle & Leisle GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Spaichingen
Veränderungen
HRA 728769: Mägerle GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Spaichingen, Haup...
Veränderungen
HRA 728769: Mägerle GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Spaichingen, Haup...
Veränderungen
HRA 728769:Mägerle & Leisle GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Spaiching...
Veränderungen
HRA 728769:Mägerle & Leisle GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Spaiching...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2013 12:00:00
Mägerle & Leisle GmbH & Co. KG, Spaichingen, Hauptstraße 166, 78549 Spaichingen. (a) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachsen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 1. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. b) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. c) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 166, 78549 Spaichingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mägerle & Leisle Verwaltungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Spaichingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 745456), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mägerle & Leisle GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Spaichingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 460976) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.