Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 727973
Firma: NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH & Co. KG
Sitz: Esslingen am Neckar
Veränderungen
HRA 727973: NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar...
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HRA 727973: NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar...
Veränderungen
HRA 727973:NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH & Co. KG, Wendlingen am Neckar...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2012 12:00:00
NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH & Co. KG, Wendlingen am Neckar, Wertstr. 44, 73240 Wendlingen am Neckar. (Die Vermietung von Veranstaltungstechnik, wie Bühne, Ton- und Lichtanlagen und Konferenztechnik, die Durchführung und / oder technische Beratung von Veranstaltungen aller Art, sowie die Vermietung, Fertigung und Verkauf von tontechnischen Anlagen. Darüber hinaus die Anmietung und Vermietung von Immobilien aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wertstr. 44, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Gesellschaft hat einen persönlich haftenden Gesellschafter, er ist einzelvertretungsberechtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter, sowie dessen jeweilige Geschäftsführer, sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Neumann & Müller Verwaltungs-GmbH, Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 225850). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NEUMANN & MÜLLER Event Technology GmbH", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 226038) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.