Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRA 726892
Berichtigungen
HRA 726892: Aßman OHG, Friedrichshafen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706676),...
Löschungen
HRA 726892: Aßman OHG, Friedrichshafen, Sommertalweg 9, 88709 Meersburg. Sitz ve...
Veränderungen
HRA 726892: TecClean OHG, Friedrichshafen, Markus-von-Kienlin-Straße 1, 88048 Fr...
Veränderungen
HRA 726892: TecClean OHG, Friedrichshafen, Markus-von-Kienlin-Straße 1, 88048 Fr...
Veränderungen
HRA 726892: TecClean OHG, Friedrichshafen, Markus-von-Kienlin-Straße 1, 88048 Fr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.03.2020 15:25:00
HRA 726892: TecClean OHG, Friedrichshafen, Markus-von-Kienlin-Straße 1, 88048 Friedrichshafen. (Die Entwicklung von Methoden zur Ermittlung der Restverschmutzung sowie der Durchführung von Analysen wegen der Restverschmutzung. Gegenstand des Unternehmens ist zudem der Handel von dazugehörenden Waren und Geräten.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Markus-von-Kienlin-Straße 1, 88048 Friedrichshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Meier, Heidi, Buchloe, *XX.XX.XXXX; Stärk, Alfred, Uhldingen-Mühlhofen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TecClean GmbH", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 734780) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meier, Heidi aus Buchloe,
Stärk, Alfred aus Uhldingen-Mühlhofen