Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRA 725822
Veränderungen
HRA 725822: RAB GmbH & Co. KG, Schemmerhofen, Ferdinand-Dünkel-Straße 5, 88433 S...
Veränderungen
HRA 725822: RAB GmbH & Co. KG, Schemmerhofen, Ferdinand-Dünkel-Straße 5, 88433 S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.02.2018 14:13:00
HRA 725822: RAB GmbH & Co. KG, Schemmerhofen, Ferdinand-Dünkel-Straße 5, 88433 Schemmerhofen. (Die Entwicklung der Grundstücksbereiche A und B des ehemaligen Opel-Geländes in Rüsselheim, die Bebauung der Grundstücke durch die Inanspruchnahme von Dritten, einschließlich der Renovierung der sich dort befindlichen Gebäude, sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung dieser Grundstücke im Rahmen der Vermögensverwaltung.). Kommanditgesellschaft. Der Sitz wurde von Rüsselsheim nach Schemmerhofen verlegt. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Dünkel-Straße 5, 88433 Schemmerhofen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: RMD Rhein-Main Development-Verwaltungs GmbH, Schemmerhofen (Amtsgericht Ulm HRB 721430), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der RMD Rhein-Main Development-Verwaltungs GmbH, Schemmerhofen (Amtsgericht Ulm HRB 721430) Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HKS Verwaltung GmbH", Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 86107) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.