Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 725012
Firma: AKKUfit KG
Sitz: Lichtenstein
Löschungen von Amts wegen
HRA 725012: AKKUfit KG, Lichtenstein, Hessestraße 1, 72805 Lichtenstein. Die Fir...
Veränderungen
HRA 725012:AKKUfit KG, Lichtenstein, Hessestraße 1, 72805 Lichtenstein.Durch Bes...
Veränderungen
AKKUfit KG, Trochtelfingen, Gustav-Schwab-Straße 29, 72818 Trochtelfingen. Sitz ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.03.2010 12:00:00
AKKUfit KG, Trochtelfingen, Gustav-Schwab-Straße 29, 72818 Trochtelfingen.(Lizenzvertrieb für die Aufarbeitung alter oder defekter Akkumulatoren zu neuem Leistungsstand inklusive aller im Lizenzvertrieb üblichen Nebenleistungen wie Lieferung der Servicestation mit allen benötigten Werkzeug- und Ersatzteilerstausstattungen, Werbung, Ausbildung, ständige Betreuung, Teilelieferung. Die Gesellschaft stellt dem Lizenznehmer die Geschäftsidee und das Know-how zur Vermarktung der Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Dienstleistungen und Waren können auch von der Gesellschaft vermietet werden. Gegenstand ist ferner der Handel mit Batterien und Akkumulatoren.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gustav-Schwab-Straße 29, 72818 Trochtelfingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Saier, Frank, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Akku-Fit GmbH", Lichtenstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 353053) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "S.R.I. GmbH", Lichtenstein (Amtsgericht Stuttgart HRB 353742) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2009 mit Nachtrag vom 23.10.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2009 und 23.10.2010 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Saier, Frank aus Lichtenstein