Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 724658
Firma: Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG
Sitz: Bönnigheim
Veränderungen
HRA 724658:Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG, Bönnigheim, Schloß Hohenst...
Veränderungen
HRA 724658:Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG, Bönnigheim, Schloß Hohenstein,...
Veränderungen
Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG, Bönnigheim, Schloß Hohenstein, 74357 Bönn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.12.2009 12:00:00
Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG, Bönnigheim, Schloß Hohenstein, 74357 Bönnigheim.(die Forschung, Prüfung und Entwicklung von textilen und nicht-textilen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Textilchemie, der Bekleidungs- und damit zusammenhängenden Fertigungstechnik, der Textilhygiene, der Biomedizin, der Zell- und Molekularbiologie, der Umwelttechnik, der Textilökologie, der Textilpflege, der Bekleidungsphysiologie. Dazu gehört auch die Gütesicherung der Zertifizierung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, vergleichende Warentests ebenso wie Consulting-Leistungen und Marktuntersuchungen).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schloß Hohenstein, 74357 Bönnigheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schloss Hohenstein Beteiligung GmbH, Bönnigheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 723320). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs Forschung aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH und Co. KG", Bönnigheim (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 300392) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.