Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 724296
Veränderungen
K.H. Mollenkopf GmbH & Co. KG, Pfullingen, Achalmstraße 61, 72793 Pfullingen. Au...
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K.H. Mollenkopf GmbH & Co. KG, Pfullingen, Achalmstraße 61, 72793 Pfullingen.Die...
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Veröffentlichung vom 07.09.2009 12:00:00
K.H. Mollenkopf GmbH & Co. KG, Pfullingen, Achalmstraße 61, 72793 Pfullingen.Zweigniederlassung unter der Firma: Fenster Faiss Zweigniederlassung der Firma K.H. Mollenkopf GmbH & Co. KG, 72764 Reutlingen, Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 96, 72764 Reutlingen. Der Einzelkaufmann Mollenkopf, Karl-Heinz, Pfullingen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Karl-Heinz Mollenkopf e.K.", Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352221) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2009 mit Nachtrag vom 26.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.07.2009 und 26.08.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reutlingen. Der Einzelkaufmann Mollenkopf, Karl-Heinz aus Pfullingen
Neueintragungen
K.H. Mollenkopf GmbH & Co. KG, Pfullingen, Achalmstraße 61, 72793 Pfullingen.(Fe...