Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRA 724293
Firma: proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG
Sitz: Geislingen an der Steige
Löschungen
HRA 724293: proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, Eb...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.12.2014 11:15:00
HRA 724293:proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, Eberhardstr. 17-47, 73312 Geislingen an der Steige.((a) die Bewirkung von logistischen Dienstleistungen, (b) die Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte, (c) jede angemessene Nutzung des Anlageverniögens und (d) die Verwaltung eigenen Vermögens. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eberhardstr. 17-47, 73312 Geislingen an der Steige. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Silit-Werke-Beteiligungsgesellschaft mbH, Riedlingen (Amtsgericht Ulm HRB 650018), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Czypulovski, Detlev, Beimerstetten, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "proLOG - brand logistics GmbH", Geislingen an der Steige (Amtsgericht Ulm HRB 721558) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Czypulovski, Detlev aus Beimerstetten