Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 723173
Firma: TSG Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG
Sitz: Heilbronn
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HRA 723173:Telefunken Semiconductors GmbH & Co. KG, Heilbronn, Theresienstr. 2, ...
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Telefunken Semiconductors GmbH & Co. KG, Heilbronn, Theresienstr. 2, 74072 Heilb...
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ATMEL Germany GmbH & Co. KG, Heilbronn, Theresienstr. 2, 74072 Heilbronn.Firma g...
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Telefunken Semiconductors GmbH & Co. KG, Heilbronn, Theresienstr. 2, 74072 Heilb...
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ATMEL Germany GmbH & Co. KG, Heilbronn (Theresienstr. 2, 74072 Heilbronn). Proku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2008 12:00:00
ATMEL Germany GmbH & Co. KG, Heilbronn (Theresienstr. 2, 74072 Heilbronn, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Halbleitern und von ähnlichen elektronischen Produkten sowie von Einrichtungen, die der Herstellung dieser Produkte dienen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ATMEL Germany Management GmbH, Heilbronn (Stuttgart HRB 727176). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Fuchs, Hans Peter, Flein, *XX.XX.XXXX; Schloßer, Doris Ingelore, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ATMEL Germany GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 106652) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuchs, Hans Peter aus Flein,
Schloßer, Doris Ingelore aus Ludwigsburg