Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRA 722532
Firma: Barfüßer Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG
Sitz: Ulm
Veränderungen
HRA 722532: Barfüßer Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Ulm, Lautenberg 1, 8907...
Veränderungen
Barfüßer Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Ulm, Lautenberg 1, 89073 Ulm. Perso...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.05.2011 22:00:00
Barfüßer Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Ulm, Lautenberg 1, 89073 Ulm. (Der Erwerb von Immobilien, die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von eigenen Immobilien und die Vermietung und Verpachtung von gemieteten und gepachteten Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lautenberg 1, 89073 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen organschaftliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Barfüßer Verwaltungs GmbH, Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 14555). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Krüger, Markus, Senden, *XX.XX.XXXX; Nrecaj, Tanja, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BARFÜßER - das kleine Brauhaus GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 2330) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krüger, Markus aus Senden,
Nrecaj, Tanja aus Neu-Ulm