Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRA 721802
Firma: Schlagenhauf Grundbesitz OHG
Sitz: Ellwangen Jagst
Veränderungen
HRA 721802:Schlagenhauf Grundbesitz OHG, Ellwangen Jagst, Ludwig-Lutz-Straße 8, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2009 12:00:00
Schlagenhauf Grundbesitz OHG, Ellwangen Jagst, Ludwig-Lutz-Straße 8, 73479 Ellwangen Jagst.(Die Verwaltung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden und des anteilig zur Nutzung eingebrachten Grundbesitzes samt aufstehender Gebäude, Erschließungsanlagen, Energieversorgung und Betriebsvorrichtungen und die Vermietung des Grundbesitzes. Zweck ist ferner die Wahrnehmung aller wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder dieser Gesellschaft hinsichtlich der Erhaltung und Mehrung ihres Gesamtvermögens.).Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ludwig-Lutz-Straße 8, 73479 Ellwangen Jagst. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schlagenhauf, Erich, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schlagenhauf, Susanne, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung von Grundbesitz nebst zugehörigen Aktiva und Passiva aus dem Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Stoll Grundbesitz OHG", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRA 721726) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.11.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schlagenhauf, Erich aus Ellwangen Jagst,
Schlagenhauf, Susanne aus Ellwangen Jagst