Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 720856
Firma: Manfred Rikker und Söhne KG
Sitz: Affalterbach
Berichtigungen
HRA 720856:Rikker & Söhne GmbH & Co. KG, Affalterbach, Daimlerstr. 15, 7...
Veränderungen
HRA 720856:Manfred Rikker und Söhne KG, Affalterbach, Daimlerstr. 15, 71563 Affa...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.03.2007 07:14:00
Manfred Rikker und Söhne KG, Affalterbach (Daimlerstr. 15, 71563 Affalterbach). Der Einzelkaufmann Rikker sen., Manfred, Affalterbach, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Manfred Rikker e.K.", Affalterbach ( Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Amtsgericht Stuttgart HRA 720855) das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme des zu diesem Betriebsvermögen gehörenden Teilgrundstücks (mit Aufbau) des im Grundbuch von Burgstall Blatt 2584 BV Nr. 2, Gemarkung Burgstall, Flst. 156/10, Wittumweg 7, 724 m² eingetragenen Grundeigentums sowie der Geschäftsanteile des Manfred Rikker sen. an der Rikker Holzbau GmbH, Sitz Affalterbach, im Nennwert von insgesamt 70.00,00 DM im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Der Einzelkaufmann Rikker Manfred aus Affalterbach
Neueintragungen
Manfred Rikker und Söhne KG, Affalterbach (Daimlerstr. 15, 71563 Affalterbach, G...