Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 709474
Löschungen
HRA 709474: Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KG, Weinheim, Boschstraße 12, 69469 Wein...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2020 06:16:00
HRA 709474: Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KG, Weinheim, Boschstraße 12, 69469 Weinheim. (Die Verarbeitung und die Verbreitung von Informationen auf allen Wissensgebieten, der Verlag von Zeitschriften und Büchern, insbesondere auf dem Gebiet der Chemie, die Herstellung und der Vertrieb von Datenträgern, von Lehr- und Kommunikationshilfsmitteln sowie die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den genannten Gebieten zusammenhängen oder geeignet sind, diese zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschstraße 12, 69469 Weinheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wiley Information Services GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 147109). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Baumgartner, Heiko, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Ebert, Steffen, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Gante, Hartmut, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Habermüller, Katja-Carola, Riedstadt, *XX.XX.XXXX; Mayer, Sascha, Erbach, *XX.XX.XXXX; Opie, Roy Stanley, Angmering/Großbritannien, *XX.XX.XXXX; Schönfelder, Sabine, Driedorf, *XX.XX.XXXX; Dr. Walter, Gudrun, Birkenau, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft auf Aktien "Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432833) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Baumgartner, Heiko aus Darmstadt,
Dr. Habermüller, Katja-Carola aus Riedstadt,
Dr. Walter, Gudrun aus Birkenau,
Ebert, Steffen aus Darmstadt,
Gante, Hartmut aus Darmstadt,
Mayer, Sascha aus Erbach,
Opie, Roy Stanley aus Angmering/Großbritannien,
Schönfelder, Sabine aus Driedorf