Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRA 705232
Veränderungen
HRA 705232: LMT Kieninger GmbH & Co. KG, Lahr, Vogesenstraße 23, 77933 Lahr. Pro...
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HRA 705232: LMT Kieninger GmbH & Co. KG, Lahr, Vogesenstraße 23, 77933 Lahr. Ges...
Berichtigungen
HRA 705232: LMT Kieninger GmbH & Co. KG, Lahr, Vogesenstraße 3, 77933 Lahr. Beri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2017 06:25:00
HRA 705232: LMT Kieninger GmbH & Co. KG, Lahr, Vogesenstraße 3, 77933 Lahr. (Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertireb und Handel von Hartmetallwerkzeugen, Diamant- und CBN-Werkzeugen, Werzeugsystemen und artverwandten Artikeln sowie der Handel und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den genannten Werkzeugen und Artikeln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vogesenstraße 3, 77933 Lahr. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: LMT Kieninger Verwaltung GmbH, Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 716778), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LMT Kieninger GmbH", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390335) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.