Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRA 705211
Veränderungen
HRA 705211: Monte Ziego GmbH & Co. KG, Teningen, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 7933...
Berichtigungen
HRA 705211: Monte Ziego GmbH & Co. KG, Teningen, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 7933...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2017 14:56:00
HRA 705211: Monte Ziego GmbH & Co. KG, Teningen, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 79331 Teningen. (Die Bearbeitung von Milch, Herstellung von Milcherzeugnissen und deren Vertrieb sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 5, 79331 Teningen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Monte Ziego Verwaltung GmbH, Teningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 716266), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Keller, Ralf, Malterdingen, *XX.XX.XXXX. Der Einzelkaufmann Buhl, Martin Werner, Endingen am Kaiserstuhl, *XX.XX.XXXX, hat als Inhaber der Firma "Martin Werner Buhl e.Kfm.", Teningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704906), das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Biomanufaktur Schwarzwald-Bodensee Vertriebsgesellschaft für Regionalwaren mbH", Teningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703117), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Der Einzelkaufmann Buhl, Martin Werner aus Endingen am Kaiserstuhl,
Dr. Keller, Ralf aus Malterdingen