Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRA 703858
Löschungen
HRA 703858: Streit Management GmbH & Co. KG, Hausach, Ferdinand-Reiß-Straße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2014 12:06:00
HRA 703858:Streit Management GmbH & Co. KG, Hausach, Ferdinand-Reiß-Straße 8, 77756 Hausach.(Handel und Vertrieb von Büromaschinen und Büroeinrichtungen nebst Bürozubehör aller Art, sowie Handel und Vertrieb von elektronischer Datentechnik, elektronischen Büromaschinen sowie aller damit in Zusammenhang stehender Hardware und Software, des weiteren Handel und Vertrieb von drucktechnischen Erzeugnissen und Periodika sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften, die im vorstehend genannten Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ganz oder teilweise tätig sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Reiß-Straße 8, 77756 Hausach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Streit Beteiligungs GmbH, Hausach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 680294), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gewald, Simon, Oberwolfach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Service & Solution" aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Streit Büroausstattung und Leasing GmbH & Co. KG", Hausach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 680804), nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird im Übrigen Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gewald, Simon aus Oberwolfach