Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRA 701796
Firma: Boutique-Hotel Alemannenhof GmbH & Co. KG
Sitz: Hinterzarten
Veränderungen
HRA 701796: Boutique-Hotel Alemannenhof GmbH & Co. KG, Hinterzarten, Bruderh...
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HRA 701796:Boutique-Hotel Alemannenhof GmbH & Co. KG, Hinterzarten, Bruderha...
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Hotel Alemannenhof GmbH & Co. KG, Hinterzarten, Bruderhalde 21, 79856 Hinterzart...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.01.2010 12:00:00
Hotel Alemannenhof GmbH & Co. KG, Hinterzarten, Bruderhalde 21, 79856 Hinterzarten.(der Betrieb von Hotels, Restaurants und Gastronomie sowie der Einzel- und Großhandel mit Gegenständen aller Art sowie die Durchführung von Reiseveranstaltungen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bruderhalde 21, 79856 Hinterzarten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Hotel Alemannenhof Beteilungungs GmbH, Hinterzarten (Amtsgericht Freiburg HRB 704464), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des "Teilbetreibs Hotel Alemannenhof" aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Klaus und Ursula Drubba GmbH & Co. KG", Titisee-Neustadt (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 320339) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.11.2009 nebst Ergänzung vom 11.01.2010 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2009 und 21.12.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.