Veröffentlichungen vom Amtsgericht Freiburg zum Aktenzeichen HRA 701683
Firma: Network Innovativ Systemhaus e.K.
Sitz: Freiburg im Breisgau
Löschungen
HRA 701683: Network Innovativ e. K., Gottenheim, Hintergasse 2 a, 79288 Gottenhe...
Veränderungen
HRA 701683: Network Innovativ e. K., Freiburg im Breisgau, Am Sportplatz 16 b, 7...
Veränderungen
HRA 701683: Network Innovativ e. K., Freiburg im Breisgau, Christaweg 42, 79114 ...
Veränderungen
HRA 701683: Südbaden-IT Systemhaus e.K., Freiburg im Breisgau, Christaweg 42, 79...
Veränderungen
HRA 701683:Südbaden-IT Systemhaus e.K., Freiburg im Breisgau, Am Sportplatz 16b,...
Veränderungen
HRA 701683:Network Innovativ Systemhaus e.K., Freiburg im Breisgau, Am Sportplat...
Veränderungen
Network Innovativ Systemhaus e.K., Gundelfingen, Breitenweg 1, 79194 Gundelfinge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2009 12:00:00
Network Innovativ Systemhaus e.K., Gundelfingen, Breitenweg 1, 79194 Gundelfingen.(Die Erbringung von Dienstleistungen im IT-Bereich).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Breitenweg 1, 79194 Gundelfingen. Inhaber: Wintermantel, Gerd, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Network Innovativ Systemhaus GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 7690) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.