Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 700792
Firma: dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG
Sitz: Walldorf
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HRA 700792: dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, Johann-Jakob-A...
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dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 57...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.02.2007 07:04:00
dievini advisors in health sciences GmbH & Co. KG, Heidelberg (Neuenheimer Landstr. 4, 69120 Heidelberg, Die Evaluierung von Unternehmen der HealthSciences-Branche, die Beratung solcher Unternehmen, die Beratung bei und Strukturierung von Investments an solchen Unternehmen, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Kauf, das Halten sowie der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen aus der HealthSciences-Branche oder anderen Geschäftsbereichen. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.) Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Weilchensee 475. V V GmbH, München (Amtsgericht München HRB 164760), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DIEVINI advisors in healthsciences GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337958) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.