Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 700480
Firma: Seith Leitungsbau GmbH & Co. KG
Sitz: Dettenheim
Veränderungen
HRA 700480: Seith Leitungsbau GmbH & Co. KG, Dettenheim, Bächlestr. 18, 76706 De...
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HRA 700480: Seith Leitungsbau GmbH & Co. KG, Dettenheim, Bächlestr. 18, 76706 De...
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Veröffentlichung vom 06.09.2013 12:00:00
Seith Kabel- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Dettenheim, Bächlestr. 18, 76706 Dettenheim. Firma geändert; nun: Seith Leitungsbau GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seith Energietechnik GmbH", Dettenheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 701024) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elektro-Seith Kabelbau GmbH", Dettenheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 231849) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.