Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 450410
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HRA 450410: WERMA Holding GmbH + Co. KG, Rietheim-Weilheim, Dürbheimer Straße 15...
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WERMA Holding GmbH + Co. KG, Rietheim-Weilheim, Dürbheimer Straße 15, 78604 Riet...
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Veröffentlichung vom 13.10.2008 12:00:00
WERMA Signaltechnik GmbH + Co. KG, Rietheim-Weilheim, (Dürbheimer Strasse 15, 78604 Rietheim-Weilheim).Gegenstand nun: (aa) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere der Beteiligungen an der WERMA Signaltechnik GmbH + Co. KG und an der WERMA Signaltechnik Verwaltungs-GmbH, die auf dem Gebiet der Herstellung des Vertriebs von elektronischen und elektronischen Erzeugnissen, insbesondere auf dem Gebiet der optisch-akustischen Signaltechnik tätig sind, bb) die Verwaltung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und gewerblichen Schutzrechten). Firma geändert; nun: WERMA Holding GmbH + Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: WERMA Holding Verwaltungs-GmbH, Rietheim-Weilheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 727448). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: WERMA Signaltechnik Verwaltungs-GmbH, Rietheim-Weilheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 450116). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2008 aus ihrem Vermögen mit Ausnahme der Grundstücke und gewerblichen Schutzrechte sämtliche Teile des Aktivvermögens und Teile des Passivvermögens auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "WERMA Signaltechnik GmbH + Co. KG (vormals: WERMA Ausgliederungs GmbH + Co. KG)", Rietheim-Weilheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723158) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
WERMA Signaltechnik GmbH + Co. KG, Rietheim-Weilheim (Dürbheimer Strasse 15, 786...
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