Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRA 12906
Firma: Zweckverband Landeswasserversorgung
Sitz: Stuttgart
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HRA 12906: Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182...
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HRA 12906:Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 ...
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Veröffentlichung vom 18.02.2013 12:00:00
Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart). Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan, wenn der Betrag 1.000.000,00 EUR nicht übersteigt sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt.Veränderungen
Zweckverband Landeswasserversorgung, Stuttgart, (Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart...