Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRA 104441
Firma: Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-
Sitz: Karlsruhe
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HRA 104441: Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlossp...
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Berichtigungen
HRA 104441:Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlosspl...
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HRA 104441:Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlosspl...
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Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlossplatz 10-12, ...
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Veröffentlichung vom 26.10.2012 12:00:00
Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-, Karlsruhe (Schlossplatz 10-12, 76131 Karlsruhe). Durch Bekanntmachung der Landesregierung vom 11.07.2000 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 21.07.2000, Seite 521, wurde die Satzung in § 5 Nr. 1 (Beteiligungen) geändert. Durch Bekanntmachung der Landesregierung vom 11.03.2004 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 22.03.2004, Seite 117, wurde die Satzung in § 1 (Geschäftstätigkeit) und § 6 (Beirat) geändert. Durch Bekanntmachung der Landesregierung vom 23.06.2008 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 27.06.2008, Seite 204, wurde die Satzung in § 1 (Geschäftstätigkeit) und § 4 (Verwaltungsrat) geändert. Gegenstand nun: (1) Zur Durchführung ihrer Aufgaben kann die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank - (Bank) alle ihr zur Verfügung stehenden bankmäßigen Instrumente einsetzen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Gewährung und Weiterleitung von Krediten, Zuschüssen und sonstigen Finanzhilfen, 2. Unterbeteiligung an Krediten und sonstigen Finanzierungsformen eines oder mehrerer Kreditinstitute oder Finanzierungsinstitutionen sowie die Konsortialfinanzierung, 3. Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie die Gewährung sonstiger Gewährleistungen und Risikoentlastungen, 4. Eingehen von Beteiligungen. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Bank die Geschäfte und Dienstleistungen betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Ankauf und Verkauf von Forderungen und Wertpapieren, 2. Treasurymanagement und Geschäfte zur Risikosteuerung der Bank, 3. Effektenhandel, Einlagengeschäft und Girogeschäft für eigene Rechnung, soweit diese mit der Erfüllung der Aufgaben der Bank in direktem Zusammenhang stehen, 4. Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen, Kassenobligationen und sonstigen Schuldverschreibungen auf den Inhaber oder Namen, 5. Aufnahme zweckgebundener Darlehen bei zentralen Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen und öffentlichen Stellen, 6. Aufnahme sonstiger Darlehen, 7. Anlage von Geldern bei öffentlichen und privaten Kreditinstituten, 8. fördergeschäftliche Beratung und Dienstleistungen. (3) Exportfinanzierungen darf die Bank nach Maßgabe ihrer satzungsgemäßen Grundsätze durchführen. (4) Die Bank kann Eigentum an Grundstücken aller Art, Wohnungseigentum und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes und grundstücksgleiche Rechte erwerben, wenn dies zur Vermeidung von Verlusten, für den eigenen Bedarf oder sonst zur Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig ist. Bestellt als Stellvertreter: Prof. Dr. Schmitz-Kaiser, Manfred, Mühlacker, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden als Stellvertreter: Hägele, Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.Personen: Hägele, Jürgen aus Karlsruhe,
Prof. Dr. Schmitz-Kaiser, Manfred aus Mühlacker